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Hauskauf mit der Riester-Rente

Hauskauf mit der Riester-Rente

oder auch Wohn-Riester

Die Kernaussage im Gesetz zur „Eigenheimrente“, das der Bundesrat Mitte 2008 beschlossen hat, lautet:

Wer mit einem Riester-Vertrag privat für das Alter vorsorgt, kann das angesparte Geld komplett entnehmen und es in den Bau oder Kauf einer Immobilie stecken. Gleichzeitig helfen die Riester-Zulagen, einen laufenden Immobilienkredit zu tilgen.

 

Das mietfreie Wohnen im Alter soll als Baustein zur privaten Altersabsicherung staatlich gefördert werden. Wer mit einer Riester-Rentenversicherung, -Bank- oder -Fondssparplan fürs Alter spart, kann künftig das angesparte Kapital komplett oder maximal bis 75 Prozent der Summe für den Kauf oder Bau einer Immobilie einsetzen können. Bauherren erhöhen so ihr Eigenkapital und benötigen weniger Kredit. Zudem können sie mit dem Geld ein Darlehen für den Bau oder Kauf einer Immobilie abbezahlen. Der Staat tilgt dank Riester-Zulagen mit.

Wer bislang mit Riester-Geld baute oder kaufte, musste das entnommene Geld zurückzahlen. Spätestens zwei Jahre nach der Entnahme musste die Rückzahlung beginnen und das Rentenkonto bei Renteneintritt ausgeglichen sein.

 

Das Riester-Kapital darf für die Finanzierung einer selbst genutzten „Wohnung“ verwendet werden. Darunter ist laut Paragraf 92 a Einkommensteuergesetz eine „Wohnung in einem Haus, eine Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft“ zu verstehen. Die Immobilie muss den Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz des Riester-Sparers bilden. Eine Ferienwohnung im Ausland oder ein Altersdomizil außerhalb Deutschlands ist laut Gesetzentwurf nicht förderfähig. Auch das Haus mit Einliegerwohnung oder das Mehrfamilienhaus sind nicht förderfähig.

 

Das Riester-Guthaben kann auch zur Tilgung eines Baudarlehens verwendet werden. In diesem Fall wird nicht mehr der Riester-Vertrag weiter bespart, sondern das Geld wandert als Tilgungsrate in einen Darlehensvertrag. Analog dazu bezuschusst der Staat nicht mehr die Sparrate, sondern zahlt den Riester-Bonus auf die Tilgung.

Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass dieser Anspruch bei bestehenden Darlehensverträgen nicht automatisch existiert. Die Option Wohn-Riester sollte vor Vertragsschluss vereinbart werden, raten Experten. Auch eine Nachfrage, ob die finanzierende Bank Tilgungen mit Wohn-Riester akzeptiert, sollten Eigentümer frühzeitig erfragen.

Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften dürfen ein neues, zertifiziertes Riester-Produkt anbieten, das Bausparen und Riester-Förderung kombiniert. Mit Riester-Rentenpolicen, -Fonds und -Banksparplänen gäbe es damit vier Riester-Produkte.

 

Die staatliche Wohnungsbauprämie von bis zu 45 Euro pro Jahr bleibt unabhängig von der Riester-Förderung erhalten. Sie fließt allerdings nur, wenn „das Kapital in Wohnimmobilien investiert wird“, so das Bundesfinanzministerium. Bislang konnte das Geld auch für andere Zwecke verwendet werden, wenn die siebenjährige Sperrfrist abgelaufen war.

Selbstverständlich lässt sich das bisherige Riester-Produkt weiter besparen. Stoppt der Sparer seine Einzahlungen, verwalten Versicherung, Fondsanbieter oder Bank unter Umständen jahrelang ein Riester-Depot.

Um den Versicherern hohe Verwaltungskosten ohne Ertrag zu ersparen muß der Sparer entweder das komplette Kapital oder bis zu 75 Prozent der Summe entnehmen.

 

Wer vor der Rente steuerfrei anspart, muss mit Renteneintritt die Auszahlung versteuern. Für klassische Riester-Produkte heißt das: Die Rente, die aus der Riester-Versicherung, dem -Fonds- oder -Banksparplan fließt, muss der Sparer im Ruhestand versteuern. Bei Wohn-Riester gibt es naturgemäß keine monatliche Rente, die besteuert werden könnte. Daher wird ein fiktives Konto, das „Wohnförderkonto“, gebildet, auf dem die staatliche Förderung sowie die Tilgungsraten fürs Haus mit jährlich zwei Prozent registriert werden. Auf diese Summe zahlt der Ruheständler dann Steuern.

 

Das neue Eigenheimrentengesetz sieht eine Strafsteuer vor, wenn der Sparer das Riester-Objekt innerhalb der ersten zehn Jahre nach Eintritt im Ruhestand verkauft. Experten sprechen von einer „schädlichen Verwendung“ des Riester-Darlehens. Nicht schädlich ist es, wenn für das geförderte Objekt binnen vier Jahre nach Verkauf durch eine neue Immobilie ersetzt wird. Auch wer sein Kapital auf dem Wohnförderkonto wieder in ein neues Riester-Produkt (Versicherung, Fonds oder Banksparplan) steckt, bleibt von der Strafsteuer verschont. Alle anderen müssen 1,5fachen Betrag des Wohnförderkontos versteuern.

 

Tipp:

 

Wir können hier nur einen kurzen Überblick vermitteln, deshalb gilt: Wer sich für ein neues Riester-Produkt interessiert, sollte sich ausführlich beraten lassen. Verbraucherschützer warnen vor Schnellschüssen, insbesondere vor dem Abschluss eines neuen Bausparvertrags bei laufender Finanzierung.



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