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Riester und Steuern

Riester und Steuern

Besteuerung der Altersvorsorge

Wie werden die Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag besteuert?

Die von Ihnen in der Ansparphase erbrachten Beiträge für den Altersvorsorgevertrag zahlen Sie aus unversteuertem Einkommen. Die Leistungen, die Sie aus dem Vertrag erhalten, also die monatlichen Rentenzahlungen sind als sonstige Einkünfte dann voll zu besteuern (nachgelagerte Besteuerung). Hierbei ist es unerheblich, ob die Leistungen auf eigenen Beiträgen, den erhaltenen Zulagen oder aufgrund von erwirtschafteten Erträgen beziehungsweise Wertsteigerungen während der Vertragszeit beruhen.

Sonstige Renten aus privaten Rentenversicherungsverträgen, die Sie bereits vor 2002 erhalten, werden aufgrund einer Übergangsregelung weiterhin nur mit dem Ertragsanteil besteuert.

alle Angaben ohne Gewähr


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