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Bauherren-Haftpflicht

Als Bauherr ist man nicht nur für eigene Mißgeschicke am Bau verantwortlich, sondern auch für die der übrigen am Bau tätigen Personen, insbesondere für hilfreiche Privat-Personen.

 

Der Bauherr hat Verkehrssicherungs- und Überwachungs-Pflichten sowie bei der Auswahl von Fach-Arbeitern bestimmte Sorgfalts-Pflichten zu erfüllen. Verletzt er eine Pflicht und ereignet sich ein Schaden, muß er damit rechnen, für die Folgen haftbar gemacht zu werden.

Eine Bauherren-Haftpflicht-Versicherung schützt zwar nicht vor den Mißgeschicken aber vor den finanziellen Folgen. Die können zum Ruin des Bauherren und seiner Familie führen.

Auch wenn Sie keine Schuld tragen und trotzdem auf Schadenersatz verklagt werden, wehrt die Bauherren-Haftpflicht-Versicherung unberechtigte Ansprüche ab (Rechtsschutz-Funktion).

 

Wissen müssen Sie, daß der Versicherungsschutz generell nicht die gesamten Schadenersatz-Pflichten, die sich aus den Gesetzen ergeben, abdeckt. Zahlreiche Klauseln sorgen für Lücken. Deshalb vergleichen Sie, damit Sie die für Sie ideale Bauherrenhaftpflicht-Versicherung finden. Achten sollten Sie auf die Höhe der Versicherungssumme. Schäden am/an Menschen können Millionen-Forderungen nach sich ziehen.

alle Angaben ohne Gewähr


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