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Sterbegeldversicherung

Bestattungsvorsorge und Hinterbliebenenschutz

Die Sterbegeldversicherung schützt die Hinterbliebenen vor den Belastungen einer Bestattung. Sie selber können noch zu Lebzeiten festlegen, wie Ihre Bestattun aussehen soll. Angehörige werden somit im Fall der Fälle von organisatorischen Dingen entlastet und auch die finanziellen Mittel sind gesichert.

Ein großer Vorteil der Sterbegeldversicherung besteht darin, dass sie im Gegensatz zu kapitalbildenden Verträgen nicht als Vermögen bei Sozialhilfebedürftigkeit bzw. bei Beantragung von HARTZ IV mitangerechnet werden kann. Eine Sterbegeldversicherung wird häufig abgeschlossen, um die Bestattungskosten abzudecken und damit die Hinterbliebenen nicht finanziell zu belasten.

Grundsätzlich ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ratsam, da seit dem 01.01.2004 kein Sterbegeld mehr von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird. Auch wer privat krankenversichert ist, erhält kein Sterbegeld.

alle Angaben ohne Gewähr


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