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Kapitallebensversicherung

Sparvertrag plus abgesichertes Lebensrisiko

Die Kapitallebensversicherung dient im Gegensatz zur Risikolebensversicherung zur Todesfallabsicherung inklusive Altersvorsorge.

Stirbt der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer wird eine vorab fest im Vertrag vereinbarte Todesfallsumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Erlebt der Versicherungsnehmer das Ende der Versicherungsdauer, erhält er selber die so genannte Erlebensfallsumme.

Optimaler Einsatzbereich für Lebensversicherungen ist z.B. im Rahmen einer Baufinanzierung. Auf diese Weise kann die Familie abgesichert werden, falls dem Hauptverdiener und Versicherungsnehmer etwas zustößt.

Seit Januar 2005 sind Lebensversicherungen wie auch Rentenversicherungen zur Hälfte steuerfrei unter der Bedingung von 12 Jahren Haltedauer sowie einem Endalter des Versicherungsnehmers von mindestens 60 Jahren.

alle Angaben ohne Gewähr


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